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   BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90   

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https://dejure.org/1992,2868
BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90 (https://dejure.org/1992,2868)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1992 - 9 AZR 451/90 (https://dejure.org/1992,2868)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1992 - 9 AZR 451/90 (https://dejure.org/1992,2868)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 78
  • NZA 1993, 187
  • BB 1992, 2008
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90
    Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres im Sinne dieser Vorschrift ist das vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 58, 260 = AP Nr. 3 zu § 2 VRG) und das beamtenversorgungsrechtliche Ruhegehalt, das nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs. 3 BBG in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung geleistet wird (so auch die Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 114/84, zu 2.11.9 Bsp. 1).

    § 5 Abs. 1 VRG ist an § 118 AFG angelehnt (BAGE 58, 260, 264; BAGE 60, 22, 29).

    b) Die Begriffe "ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art" in § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG und in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b VRG mögen nicht im vollen Umfang inhaltsgleich sein (BAGE 58, 260, 267), so daß im Einzelfall ein sozialrechtlicher Ruhenstatbestand gegeben sein kann (BSGE 43, 26), während ein Erlöschenstatbestand nach dem Vorruhestandsgesetz nicht oder nur teilweise vorliegen muß (BAGE 58, 260, 267; BAGE 60, 22, 29).

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87

    Anspruch eines im Baugewerbe beschäftigten Italieners auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90
    Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres im Sinne dieser Vorschrift ist das vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 58, 260 = AP Nr. 3 zu § 2 VRG) und das beamtenversorgungsrechtliche Ruhegehalt, das nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs. 3 BBG in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung geleistet wird (so auch die Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 114/84, zu 2.11.9 Bsp. 1).

    § 5 Abs. 1 VRG ist an § 118 AFG angelehnt (BAGE 58, 260, 264; BAGE 60, 22, 29).

    b) Die Begriffe "ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art" in § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG und in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b VRG mögen nicht im vollen Umfang inhaltsgleich sein (BAGE 58, 260, 267), so daß im Einzelfall ein sozialrechtlicher Ruhenstatbestand gegeben sein kann (BSGE 43, 26), während ein Erlöschenstatbestand nach dem Vorruhestandsgesetz nicht oder nur teilweise vorliegen muß (BAGE 58, 260, 267; BAGE 60, 22, 29).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90
    Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres im Sinne dieser Vorschrift ist das vorgezogene Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 58, 260 = AP Nr. 3 zu § 2 VRG) und das beamtenversorgungsrechtliche Ruhegehalt, das nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit nach § 42 Abs. 3 BBG in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung geleistet wird (so auch die Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 114/84, zu 2.11.9 Bsp. 1).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 158/74

    Ruhegeld und Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 451/90
    Außerdem müssen sie bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gewährt werden (BSGE 41, 177, 179; BSGE 43, 26, 30; BSG SozR 4100, § 118 Nr. 13).
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